Die “Allgemeinen Studienbedingungen” sind die Grundlage unserer guten Zusammenarbeit. Bitte lesen Sie diese sorgfältig durch. Sollten Sie Fragen haben, stehen wir Ihnen selbstverständlich zur Verfügung.
Allgemeine Studienbedingungen (ASB) der
Privatuniversität Osiris ¦ Sonnmatt 9 ¦ CH 6028 Herlisberg / LU vom 01.01.2024
Präambel
Diese Allgemeinen Studienbedingungen (ASB) gelten für Vertragsbeziehungen zwischen der Privatuniversität Osiris und Studierenden, d.h. zwischen Bewerberin bzw. Bewerber oder Studierende bzw. Studierender oder außerordentliche Studierende bzw. Studierender. Es sind stets alle Geschlechter gemeint, wenn auch nicht immer explizit erwähnt.
Vertragspartner ist die Privatuniversität Osiris, Sonnmatt 9, CH 6028 Herlisberg / LU. Mit Ausfüllen des Bewerberformulars der Privatuniversität Osiris und dem Zusenden der Daten per E-Mail und der Bestätigung durch die Privatuniversität Osiris kommt ein Vertrag (im folgenden Studienvertrag) des Bewerbers (Studierende bzw. Studierender) mit der Privatuniversität Osiris zustande.
1. Anwendungsbereich, Vertragsgegenstand, Vertragsbestandteile
1.1. Sämtliche zwischen der bzw. dem Studierenden und der Privatuniversität Osiris als Lehrveranstalter getroffenen Vereinbarungen ergeben sich aus diesen ASB, der Allgemeinen Prüfungsordnung und der für den gewählten Studiengang speziellen Studienordnung, sowie den dazugehörigen Seminarhandbüchern und der Datenschutzerklärung der Privatuniversität Osiris.
1.2. Die Bewerberin bzw. der Bewerber meldet sich mit ihrer bzw. seiner Anmeldung verbindlich für den gewählten Studiengang an und beantragt die damit verbundene Einschreibung an der Privatuniversität Osiris. Der Online-Unterricht und die Prüfungen finden Online statt, in Ausnahmefällen auch als Veranstaltung in den Räumen der Privatuniversität Osiris in CH 6028 Herlisberg /LU. Ort, Zeitpunkt und Dauer der Unterrichtseinheiten werden rechtzeitig von der Privatuniversität Osiris bekannt gegeben.
1.3. Die Privatuniversität Osiris kann eingehende Verträge nur bearbeiten und Einschreibungen vornehmen, wenn sämtliche für die Beurteilung der Zulassung erforderlichen Nachweise eingereicht werden. Diese erforderlichen Nachweise sind von der Bewerberin bzw. vom Bewerber bei der Privatuniversität Osiris einzureichen. Die notwendigen Unterlagen sind der Checkliste zu entnehmen, welche mit dem Bewerbungsformular bereitgestellt wird.
1.4. Neben diesen Vertragsbedingungen wird zudem Vertragsbestandteil: die Allgemeine Prüfungsordnung (ASB) (https://privatuniversitaet-osiris.ch/asb/) und die für den gewählten Studiengang spezielle Studien- und Prüfungsordnung in der jeweils gültigen Fassung, die dazugehörigen Seminarhandbücher und die Datenschutzerklärung der Privatuniversität Osiris (https://privatuniversitaet-osiris.ch/datenschutz/) und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) (https://privatuniversitaet-osiris.ch/agb/).
2. Online-Vertragsabschluss, Schriftform
2.1. Mit der Online-Anmeldung über das Bewerbungsportal der Privatuniversität Osiris meldet sich die Bewerberin bzw. der Bewerber verbindlich zum gewählten Studiengang an. Nach der Anmeldung erhält die Bewerberin bzw. der Bewerber eine Bestätigung per E-Mail über ihre bzw. seine Anmeldung sowie als Anlage diese ASB und die Widerrufsbelehrung.
Mit der Anmeldung durch die Bewerberin bzw. den Bewerber und mit Zugang der Anmeldebestätigung bei der Bewerberin bzw. beim Bewerber wird ein rechtswirksamer, aber widerruflicher Studienvertrag geschlossen.
2.2. Abweichungen von diesen ASB bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht und sind unwirksam.
3. Vertragsgegenstand
3.1. Leistungen der Privatuniversität Osiris
Durch die Studienplatzvergabe verpflichtet sich die Privatuniversität Osiris zur ordnungsgemässen Ausbildung der Studierenden auf der Grundlage der Studien- und Prüfungsordnung in ihrer jeweils gültigen Fassung. Ferner erhält der Studierende von der Privatuniversität Osiris
a) die Möglichkeit zur Teilnahme an den Online-Angeboten der jeweiligen Seminare,
b) den Zugang zur Lernplattform der Privatuniversität Osiris,
c) Studienmaterialien,
d) eine fachlich-pädagogische Betreuung durch die Dozierenden,
e) eine persönliche Studienberatung,
f) die Möglichkeit zur Teilnahme an den im Prüfungsplan festgelegten verbindlichen studienbegleitenden Fern- und Präsenzprüfungen der jeweiligen Module und Seminare und
g) die Ausfertigung von Leistungsbescheinigungen und Zeugnissen.
3.2. Leistungen / Pflichten des Studierenden
Die bzw. der Studierende verpflichtet sich
a) zur Bezahlung der Einschreibegebühr (sofern erforderlich),
b) zur Entrichtung der Studiengebühren gem. Punkt 4 des Studienvertrages,
c) zur Einhaltung der Studien- und Prüfungsordnung,
d) zur Einhaltung der geltenden Hausordnung und
e) die zur Verfügung gestellten Materialien nicht weiterzugeben und nur entsprechend der urheberrechtlichen Normen für den Studienbedarf zu nutzen.
Die bzw. der Studierende hat der Privatuniversität Osiris Änderungen ihrer bzw. seiner Daten, insbesondere ihres bzw. seines Namens und ihrer bzw. seiner Adresse, einschließlich ihrer bzw. seiner E-Mail-Adresse und Telefonnummer, sowie ihrer bzw. seiner Bankverbindung unverzüglich mitzuteilen.
4. Studiengebühren für Doktorats- und Diplomstudiengänge, Dr. phil. I und Diplom in…, sowie für die Buchung von einzelnen Seminaren
Die Studiengebühren richten sich nach den folgenden Ziffern.
4.1. Allgemeiner Grundsatz
Die Gebühren richten sich nach dem gewählten Studienabschluss und nach der Studiendauer bzw. Trimesteranzahl. Die Erlangung des Abschlusses vor Ablauf der angesetzten Studienzeit berechtigt nicht zur Minderung der Studiengebühren. Die Studiengebühren sind in diesem Fall spätestens mit Beendigung des Studienvertrages fällig. Die Gebühren sind von der Mehrwertsteuer befreit.
4.2. Höhe der Studiengebühren
Die Höhe der Studiengebühr ist im Anmeldeprozess und in der Zahlungstabelle dargestellt. Die Zahlungstabelle ist – unter Maßgabe einer Änderungen nach Ziffer 4.3. – Bestandteil dieses Vertrages.
Im Studium für einzelne Seminare ist das pro Seminar, pro Seminarblock 1 (ein) zahlungspflichtiger Beitrag.
Im Diplom-Studiengang sind dies 1 (ein) bis maximal 3 (drei) zahlungspflichtige Beiträge.
Im Doktorat-Studiengang sind es 1 (ein) bis maximal 4 (vier) zahlungspflichtige Beiträge.
Abweichend von dieser Regelung kann ein individueller Zahlungsverlauf vereinbart werden. Die aktuellen Konditionen sowie der Zahlungsverlauf werden auf Antrag ersichtlich.
4.3. Zahlungstabelle Stand 2024
Siehe Menü-Punkt “Gebühren”
4.4. Zusätzliche Gebühren
4.4.1. Allgemeines
In den Studiengebühren sind nicht enthalten:
a) die einmalige Einschreibegebühr (Vgl. Punkt 4.4.2, sofern erhoben),
b) die Gebühren für Ergänzungsprüfungen (Vgl. 4.4.3),
c) Gebühren für nicht im regulären Studium enthaltene Ergänzungsprüfungen oder Zusatzmodule, z. B. aus anderen Fachbereichen. Oder Verlängerung der Studiendauer.
d) die Kosten für zusätzliche Arbeitsmittel, wie z. B. Computer-, Hard- und Software, Gesetzestexte, Nachschlagewerke (soweit sie nicht Bestandteil des Studienmaterials sind) etc.
e) die eigenen Kosten für Telefon, Porto, Datenfernübertragung usw. so wie die Kosten für Fahrten, Unterkunft und Verpflegung bei der Teilnahme an verbindlichen oder freiwilligen Präsenzveranstaltungen,
f) die Prüfungsgebühr (vgl. Punkt 4.6.) und
g) die Kosten, die anfallen, damit der Studierende seinem Studium nachkommen kann.
4.4.2. Einschreibgebühr und Nachmeldegebühr
Die Privatuniversität Osiris erhebt für die Prüfung der Bewerbungsunterlagen, die Anlage der Daten der Interessentinnen und Interessenten und den damit verbundenen Verwaltungsaufwand eine einmalige Einschreibegebühr für Diplomstudierende einmalig CHF 125.- und für das Doktoratsstudium einmalig CHF 250.-. Bei Überschreiten der Anmeldefrist (31.08. zum Winter-Trimester und 30.04. zum Sommertrimester) wird eine Nachmeldegebühr in Höhe von CHF 150,- erhoben und ist mit der Einschreibegebühr zu bezahlen.
4.4.3. Die Höhe der Kosten für Ergänzungsprüfungen
Die Höhe der Kosten der Ergänzungsprüfungen wird durch eine entsprechende Zusatzvereinbarung verbindlich festgelegt.
4.6. Prüfungsgebühr
Es fallen einmalig Prüfungsgebühren für den Diplomstudiengang in Höhe von CHF 275,- und für das Doktoratsstudium von CHF 375,- für die Betreuung und Prüfung der jeweiligen Abschlussarbeiten an. Die Prüfungsgebühr wird bei Anmeldung zur Abschlussarbeit bzw. Promotion fällig.
4.7. Lastschriftverfahren
Die Gebühren werden im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren eingezogen. Ist ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt, so können alle Gebühren, die im Zusammenhang mit diesem Vertrag stehen, von der eingegebenen Bankverbindung eingezogen werden. Die bzw. der Studierende ist verpflichtet, für eine ausreichende Deckung ihres bzw. seines Kontos zu sorgen, um die termingerechte Abbuchung zu ermöglichen. Bei einer durch sie bzw. ihn verursachten Rücklastschrift verpflichtet sie bzw. er sich zur Zahlung der entstandenen Bankgebühren. Wo kein Lastschrifteinzug möglich, weil das Konto ausserhalb der Schweiz ist, verpflichtet sich die bzw. der Studierende zur pünktlichen Zahlung am vereinbarten Zahlungstermin. Für allfällig notwendige Mahnung fällt eine Gebühr von CHF 20.- an
4.8. Stundung
4.8.1. Allgemeines
Treten nach Aufnahme des Studiums unvorhersehbare wichtige Gründe auf (Arbeitslosigkeit, Schwangerschaft etc.), so kann die bzw. der Studierende eine zeitweise Stundung für die nächstfällige Gebühren beantragen. Eine Verlängerung ist möglich, wenn die Gründe weiterhin bestehen.
4.8.2. Antragsstellung
Den Antrag hierzu muss die bzw. der Studierende schriftlich, bis 1 Monat vor dem entsprechenden Fälligkeitstag, stellen. Die Frist wird nur gewahrt, wenn der Antrag fristgemäß der Privatuniversität Osiris eingeht.
4.8.3. Antragsbewilligung
Dem Antrag wird entsprochen, wenn die bzw. der Studierende ihre bzw. seine bis zu diesem Zeitpunkt fälligen Zahlungen ordnungsgemäß geleistet hat. Gewährt die Privatuniversität Osiris eine Stundung der Zahlungen, so ist die bzw. der Studierende dennoch berechtigt, ihr bzw. sein Studium ungehindert fortzusetzen. Ein Anspruch auf Bewilligung besteht nicht.
4.8.4. Die fällige Studiengebühr ist jeweils spätestens zu Beginn des betreffenden Trimesters fällig.
4.8.5. Die Prüfungsgebühr wird mit Anmeldung der Abschlussarbeit fällig.
4.8.6. Für ein Urlaubssemester wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von CHF 75,- mit Genehmigung des Antrages auf Gewährung eines Urlaubssemesters fällig.
4.8.7. Die Gebühren für Verlängerungssemester werden zum Beginn des Semesters fällig, für welche eine Zahlungspflicht besteht.
4.8.8. Die Gebühren für Ergänzungsprüfungen sind nach gewählter Zahlungsweise fällig. Dies richtet sich nach dem gesonderten Studierendenvertrag und einer ergänzenden Zahlungsvereinbarung.
5. Einschreibung für Diplom- und Doktoratsstudiengang
Die Privatuniversität Osiris nimmt die Einschreibung vor, sofern die Zulassungsvoraussetzungen gegeben sind. Bei Vorliegen der erforderlichen Voraussetzungen und im Rahmen freier Studienplätze erfolgt die Immatrikulation in den gewählten Studiengang.
5.1. Zulassungsvoraussetzungen
Die Unterlagen für die jeweilige Zulassung zu den einzelnen Studiengängen, die sich aus der Zulassungsordnung ergeben, sind durch unverfälschte Kopien nachzuweisen. Eine Beglaubigung kann auch von der Privatuniversität Osiris vorgenommen werden.
5.2. Vergabe des Studienplatzes
Die Privatuniversität Osiris entscheidet, sofern die Zulassungsvoraussetzungen für den jeweils gewählten Studiengang erfüllt sind, über die Vergabe des Studienplatzes an die jeweilige Bewerberin bzw. an den jeweiligen Bewerber spätestens 3 Wochen nach Eingang aller Bewerbungsunterlagen. Es gilt die Zulassungsordnung in der geltenden Fassung (https://www.privatuniversitaet-osiris.ch/wp-content/uploads/2024/10/Zulassungsordnung-10-2024.pdf). Die Bewerberin bzw. der Bewerber erhält dann eine Bestätigung über die Vergabe des Studienplatzes. Die Privatuniversität Osiris behält sich jedoch das Recht vor, Studiengänge, insbesondere bei Nichterreichen der Mindestteilnehmeranzahl, abzusagen.
5.3. Formale Immatrikulation
Zu Semesterbeginn, am 01.09. bzw. 01.05., erfolgt die endgültige Immatrikulation. Änderungen bzw. Ausnahmen vorbehalten.
6. Studienverlauf für Diplom- und Doktoratsstudiengang
6.1. Studienbeginn
Das Studium beginnt jeweils mit Trimesterbeginn. Änderungen bzw. Ausnahmen vorbehalten.
6.2. Trimesterbeginn und Trimesterende
Das erste Wintertrimester geht über die Monate September, Oktober und November. Der Dezember, so wie alle Zeiträume zwischen den Vorlesungen ist für das freie Lernen, Nachbereiten und auch für die Erholung vorgesehen. Das zweite Trimester beginnt im Januar/Februar und endet Ende April, das dritte Trimester beginnt im Mai und endet Ende Juli. Im August ist Sommerpause. Änderungen bzw. Ausnahmen vorbehalten.
6.3. Präsenzphasen
Seit 2024 werden die Studiengänge Online geführt. Ausnahmen sind nicht ausgeschlossen. Der Zeitpunkt und die Dauer der Präsenzphasen werden rechtzeitig den Studierenden bekannt gegeben.
6.4. Studienverlauf
Der ordentliche Studienverlauf beinhaltet für den Diplomstudiengang das Basis- und das Grundstudium, sowie eine 3-monatige Diplomarbeitsphase. Der ordentliche Studienverlauf für das Doktoratsstudium beinhaltet das Basis-, das Grund- und 2 Vorlesungen aus dem Hauptstudiengang, sowie eine 6-monatige Doktoratsphase. Die 3-monatige Diplomaarbeitsphase und die 6-monatige Doktoratsphase beginnt mit dem Anmeldzeitpunkt. Üblicherweise ist die Anmeldung für die Abschlussarbeit im Juli und die Abgabe der Arbeiten im Oktober bzw. im Dezember. Die Dauer der Beurteilung der Arbeiten und somit des Abschlusses des jeweiligen Studiums sollte nicht länger als 6 Wochen dauern. Änderungen vorbehalten.
6.5.1 Regelstudienzeit
Die Regelstudienzeit beträgt:
a) je nach Beginn, ob im Wintertrimester oder Sommertrimester für den Diplomstudiengang mindestens 6 Monate plus Studienarbeitszeit.
b) je nach Beginn, ob im Wintertrimester oder Sommertrimester für das Doktoratsstudium mindestens 8 Monate plus Dissertationszeit.
c) für einzelne Seminare die im Plan angegeben Zeiten
6.5.2. Überschreitung der Regelstudienzeit
Falls die unter 6.5.1. genannte Regelstudienzeit überschritten wird, gelten für den Diplomstudiengang folgende Regelungen:
a) Hat die bzw. der Studierende mindestens 3 Trimester an der Privatuniversität Osiris studiert, kann sie bzw. er ohne zusätzliche Kosten ein weiteres Trimester im gewählten Studiengang studieren.
b) Hat die bzw. der Studierende mindestens 2 Trimester an der Privatuniversität Osiris studiert, kann sie bzw. er ohne zusätzliche Kosten zwei weitere Trimester im gewählten Studiengang studieren.
c) Hat die bzw. der Studierende weniger als 2 Trimester an der Privatuniversität Osiris studiert, wird ihr bzw. ihm keine kostenfreie Überziehungszeit gewährt.
Nach Ablauf der oben genannten Zeiträume sind für jedes weitere Semester Studiengebühren in Höhe von CHF 1500,- zu entrichten. Diese weiteren Studiengebühren werden am Trimester beginn fällig.
Falls die unter 6.5.1. genannte Regelstudienzeit für den Doktoratsstudium überschritten wird, ist für jedes weitere Trimester die Studiengebühr in Höhe von 1670,- Euro zu entrichten. Die Studiengebühr wird, jeweils zum 01. des betreffenden Studienmonats, fällig. Nach der Einreichung der Dissertation sind die Studiengebühren, sofern noch nicht komplett entrichtet, bis zum jeweiligen Ende des Monats fällig.
6.6. Praxisbezug
Für den Praxisbezug der Lehrveranstaltungen der Privatuniversität Osiris ist es wünschenswert, dass in deren Rahmen wissenschaftliche Studien von Lehrenden oder Studierenden durchgeführt werden können. Sämtliche Studierende sind dazu angehalten, an diesen Studien mitzuwirken.
7. Urlaubs-/ Krankheitssemester
7.1. Urlaubstrimester
Die bzw. der Studierende kann in der Regelstudienzeit maximal 2 Urlaubstrimester beantragen. Während dieser Zeit dürfen keine Studien- und Prüfungsleistungen erbracht werden.
Der Antrag ist schriftlich, bis 1 Woche zum Ablauf des vorangegangenen Trimesters, bei der Privatuniversität Osiris zu stellen. Der Antrag muss der Privatuniversität Osiris fristgerecht zugehen. Wurde der Studienvertrag bereits gekündigt, ist ein Antrag auf ein Urlaubssemester nicht mehr möglich.
Während des Urlaubssemesters sind keine Studiengebühren bzw. Teilnahmegebühren zu entrichten. Es wird eine Bearbeitungsgebühr von CHF 150,-, mit Einreichung des Antrags, fällig. Die Kündigung des Studienvertrages während eines bewilligten Urlaubssemesters ist nicht möglich.
7.2. Krankheitstrimester
Liegt eine ernsthafte, lang andauernde Krankheit vor, so kann die bzw. der Studierende, unter Vorlage eines ärztlichen Attests, ein Krankheitstrimester beantragen. In dieser Zeit dürfen keine Studien- und Prüfungsleistungen erbracht werden. Ein Krankheitstrimester läuft vom Zeitpunkt der Antragsstellung bis zum Semesterende. Bei fortdauernder Krankheit kann ein neuer Antrag gestellt werden. Der Antrag ist schriftlich bei der Privatuniversität Osiris zu stellen. Während des Krankheitstrimesters sind keine Studiengebühren zu entrichten.
8. Seminarlehrgänge und Einzelzertifikate
Es handelt sich bei den Teilnehmerinnen und Teilnehmern dieser Seminarlehrgänge und Zertifikate um ausserordentliche Studierende.
8.1. Aufnahmeverfahren und Verteilung der Weiterbildungsstudienplätze
Nach positiver Absolvierung eines Auswahlverfahrens erteilt die Privatuniversität Osiris die Zusage eines Weiterbildungsstudienplatzes zu den Weiterbildungsangeboten für die Teilnahme als außerordentliche Studierende bzw. als außerordentlicher Studierender.
Die Erteilung des Weiterbildungsstudienplatzes erfolgt per E-Mail an die Bewerberin bzw. den Bewerber. Entstandene Aufwendungen in Zusammenhang mit dem Auswahlverfahren können der Privatuniversität Osiris nicht in Rechnung gestellt werden.
8.2. Vergabe des Weiterbildungsstudienplatzes
Die Privatuniversität Osiris entscheidet, sofern die Zulassungsvoraussetzungen für den jeweiligen Seminarlehrgang erfüllt sind, über die Vergabe des Weiterbildungsstudienplatzes. Die Privatuniversität Osiris behält sich jedoch das Recht vor, Seminarlehrgänge, insbesondere bei Nichterreichen der Mindestanzahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer, abzusagen.
8.3. Leistungen der Privatuniversität Osiris
Durch die Weiterbildungsstudienplatzvergabe verpflichtet sich die Privatuniversität Osiris zur ordnungsgemäßen Ausbildung der außerordentlich Studierenden auf der Grundlage der Seminarbeschreibung in ihrer jeweils gültigen Fassung. Ferner erhält die bzw. der außerordentlich Studierende von der Privatuniversität Osiris
a) die Möglichkeit zur Teilnahme an den Online-Angeboten der jeweiligen Seminare,
b) den Zugang zu Lernmaterial der Privatuniversität Osiris,
c) eine fachliche Betreuung durch den entsprechenden Dozenten bzw. durch die oder den Lehrgangbetreuer und
e) die Ausfertigung eines Seminarabschlusszertifikats.
8.4. Leistungen der bzw. des außerordentlich Studierenden
Die bzw. der außerordentlich Studierende verpflichtet sich
a) zur Bezahlung der Teilnahmegebühren und
b) zur Einhaltung der rechtlichen Vorgaben.
8.5. Studienverlauf
Der Einstieg in Seminarlehrgänge ist jederzeit möglich.
8.5.1. Weiterbildungsdauer
Die Weiterbildungsdauer beträgt die beim jeweiligen Seminar angegebene Dauer
8.6. Teilnahmegebühren
Die Gebühren richten sich nach der Anzahl der zu studierenden Weiterbildungsseminare. Auf die Gebühren fallen keine Mehrwertsteuer an.
9. Höhe der Teilnahmegebühren
9.1. Höhe der Teilnahmegebühren
Die Höhe der Teilnahmegebühr wird im Anmeldeprozess und anhand der Zahlungstabelle aufgestellt (siehe 4.3).
Die außerordentlich Studierenden entrichten die Teilnahmegebühr als Einmalzahlung.
Die Gebühr wird bei Einmalzahlung für den Diplom- und Doktoratsstudiengang um 2% Skonto verringert.
9.2. Zusätzliche Gebühren
In den Teilnahmegebühren sind nicht enthalten:
a) Anmelde- und Prüfungsgebühren soweit dies ausgewiesen sind.
b) Reise-, Aufenthalts- oder Verpflegungskosten.
b) Die Kosten für zusätzliche Arbeitsmittel, wie z. B. Computer-, Hard- und Software, Gesetzestexte, Nachschlagewerke (soweit sie nicht Bestandteil des Studienmaterials sind) etc.
c) Gebühren für einen Sonderprüfungstermin (CHF 295,-) und zusätzlichem Verwaltungsaufwand (CHF 150.-).
9.3. Zahlungsmodalität
Die Teilnahmegebühr ist entweder vor Studienbeginn komplett zu entrichten oder für jedes Trimester vor Beginn des Trimesters bzw. nach individuell vereinbartem Zahlungsplan. In jedem Fall muss vor Anmeldung der entsprechenden Abschlussarbeit / Dissertation die volle Studiengebühr entrichtet worden sein. Bei Einmalzahlung ist die Teilnahmegebühr grundsätzlich als Gesamtbetrag vor Lehrgangsbeginn fällig. Abweichende (individuelle) Zahlungsmodalitäten werden von der Privatuniversität Osiris üblicherweise genehmigt.
Die Privatuniversität Osiris behält sich das Recht vor, die Ausgangsrechnungen, die Zahlungserinnerung und die 1. Mahnung in elektronischer Form zu versenden.
Bei Zahlungsverzug werden der bzw. dem Studierenden und außerordentlich Studierenden ab der 2ten Mahnung Verzugszinsen in der Höhe von 4 % p. a. zuzüglich Mahnspesen in Rechnung gestellt. die bzw. der außerordentlich Studierende verpflichtet sich für den Fall des Verzugs, die der Privatuniversität Osiris entstehenden Inkasso- und Anwaltsspesen, soweit sie der zweckentsprechenden Rechtsverfolgung dienen, zu ersetzen.
9.4. Lastschriftverfahren
Die Gebühren werden, sofern notwendig und möglich, im Lastschriftverfahren eingezogen. Die bzw. der Studierende bzw. die bzw. der außerordentlich Studierende ist verpflichtet, für eine ausreichende Deckung ihres bzw. seines Kontos zu sorgen, um die termingerechte Abbuchung zu ermöglichen. Bei einer, durch sie bzw. ihn verursachten, Rücklastschrift verpflichtet sie bzw. er sich zur Zahlung einer Bearbeitungsgebühr von CHF 20,- zuzüglich der entstandenen Bankgebühren.
10. Kündigung
10.1. Die bzw. der Studierende bzw. die bzw. der außerordentlich Studierende kann den Studienvertrag im Diplom- und Doktoratsstudiengang sowie im ausserordentlichen Einzelseminarstudium mit einer Frist von 3 Monaten zum jeweiligen Trimesterende kündigen:
Die Kündigung bedarf der Schriftform (Brief-Form und original unterzeichnet) und muss der Privatuniversität Osiris innerhalb der Frist zugehen. Die Studiengebühren sind bis zum Trimesterende zu bezahlen.
Bei Nichteinhaltung der Kündigungsfrist und/oder des Kündigungstermins wird die Kündigung zum nächstfolgenden Kündigungstermin wirksam, für den die Frist zum Zeitpunkt des Zuganges der Kündigungserklärung noch offen war.
10.2. Die Privatuniversität Osiris ist berechtigt, außerordentlich zu kündigen, wenn die bzw. der Studierende die zur Einschreibung erforderlichen Nachweise nicht beibringt. Die Kündigung bedarf der Schriftform.
11. Zwangsexmatrikulation
Die Privatuniversität Osiris ist dazu berechtigt die bzw. den Studierenden bzw. außerordentlich Studierenden zu exmatrikulieren,
a) wenn diese/r trotz Mahnung und Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen mit den Studiengebühren und/oder Teilnahmegebühren mehr als 1 Monat in Verzug ist, oder
b) bei einer groben Verfehlung der bzw. des Studierenden bzw. außerordentlich Studierenden, wie etwa bei der (auch nur versuchten) Täuschung bei einer Prüfung, einem nicht respektvollen und wertschätzenden Angriff auf eine Mitstudentin oder einen Mitstudenten oder einer Äußerung, die geeignet ist, das Ansehen der Privatuniversität Osiris in der Öffentlichkeit zu schädigen.
Die bzw. der Studierende bzw. außerordentlich Studierende ist vor Ausspruch der Zwangsexmatrikulation anzuhören.
Mit dem Ausspruch der Zwangsexmatrikulation endet der Studienvertrag mit sofortiger Wirkung, ohne dass es einer zusätzlichen Kündigungserklärung bedarf.
12. Datenschutzerklärung
Ihre Daten sind bei uns in guten Händen. Die Privatuniversität Osiris gewährleistet die vertrauliche Behandlung dieser Daten. Die bzw. der Studierende bzw. außerordentlich Studierende wird darauf hingewiesen, dass die erhobenen Daten von der Privatuniversität Osiris in maschinenlesbarer Form gespeichert und im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses verarbeitet werden. Die Privatuniversität Osiris gewährleistet die vertrauliche Behandlung dieser Daten.
Durch die Anmeldung erklärt sich die bzw. der Studierende außerordentlich Studierende mit der Speicherung ihrer bzw. seiner Daten einverstanden. Sie bzw. er ist jederzeit berechtigt, ihre bzw. seine Daten einzusehen und gegebenenfalls Angaben verändern bzw. löschen zu lassen.
Eine ausführliche Datenschutzerklärung samt Belehrung über Ihre diesbezüglichen Rechte finden Sie auf unserer Homepage www.privatuniversitaet-osiris.ch am Ende der Seite unter dem Link „Datenschutz“.
Alle erforderlichen Informationen zur Verarbeitung und zum Schutz der Daten von Studierenden bzw. außerordentlich Studierenden sind in der Datenschutzerklärung der Privatuniversität Osiris angeführt.
13. Virtuelle Lehre / Online Veranstaltungen
13.1 Die Privatuniversität Osiris weist darauf hin, dass im Rahmen einer Lehr- oder sonstigen virtuellen Veranstaltungen Ton-, Bild- und Videoübertragungen erfolgen können und damit öffentliche Wiedergaben der Lehrveranstaltung. Dies geschieht zur Erfüllung des Lehr- und Bildungsauftrages und ist mit virtuellen Veranstaltungen zwangsläufig verbunden. Eventuelle Einwilligungen der Studierenden bzw. außerordentlich Studierenden werden vor der Aufzeichnung eingeholt, soweit erforderlich. Die Aufzeichnung wird über die Lernplattform der Privatuniversität Osiris dem beschränkten Kreis aller zu dieser Lehrveranstaltung registrierten Studierenden bzw. außerordentlich Studierenden zugänglich gemacht. Aufzeichnungen von (Online-)Lehrveranstaltungen können nur insoweit den Studierenden bzw. außerordentlich Studierenden im Rahmen der virtuellen Lehre zur Verfügung gestellt werden, solange dadurch keine Rechte Dritter verletzt werden. Ein Anspruch auf Aufzeichnung der (Online-) Lehrveranstaltungen besteht nicht.
13.2 Es ist den Studierenden bzw. außerordentlich Studierenden ausdrücklich verboten, Ton- und/oder Bildaufnahmen von virtuellen und/oder virtuell zur Verfügung gestellten Veranstaltungen anzufertigen oder durch Dritte anfertigen zu lassen sowie etwaige Ton- und/oder Bildaufnahmen von virtuellen und/oder virtuell zur Verfügung gestellten Veranstaltungen zu verbreiten, zu vervielfältigen, zu senden oder öffentlich zugänglich zu machen. Gleiches gilt für die Aufzeichnung von Präsenzveranstaltungen.
13.3 Aus einer Einwilligung zur Aufzeichnung kann der/die Studierende bzw. außerordentlich Studierenden keine Rechte (z. B. Entgelt) ableiten.
14. Schriftform / Rücktrittsrechte
14.1 Änderungen und Ergänzungen, einschließlich dieser Regelung, bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
14.2 Verbraucherinnen bzw. Verbraucher können von einem außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag und von einem ausschließlich unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln geschlossenen Vertrag zurücktreten. Falls die Verbraucherin bzw. der Verbraucher ihre bzw. seine Vertragserklärung weder in den von der Privatuniversität Osiris für ihre geschäftlichen Zwecke dauernd benützten Räumen noch bei einem von der Privatuniversität Osiris dafür auf einer Messe oder einem Markt benützten Stand abgegeben hat, so kann sie bzw. er von ihrem bzw. seinem Vertragsangebot oder vom Vertrag zurücktreten.
Die Rücktrittsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Die Angabe von Gründen ist nicht erforderlich. Ist die Übermittlung einer Anmeldebestätigung unterblieben bzw. ist die Privatuniversität Osiris den gesetzlichen Informationspflichten über das Rücktrittsrecht nicht nachgekommen, so verlängert sich die Rücktrittsfrist um drei Monate. Holt die Privatuniversität Osiris die Informationserteilung innerhalb von drei Monaten ab dem Fristbeginn nach, so endet die Rücktrittsfrist 14 Tage nach dem Zeitpunkt, zu dem der Verbraucher die Information erhält. Der Rücktritt ist an keine bestimmte Form gebunden. Um das Rücktrittsrecht auszuüben, muss die Verbraucherin bzw. der Verbraucher der Privatuniversität Osiris mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über ihren/seinen Entschluss, von dem Vertrag zurückzutreten informieren. Zur Wahrung der Rücktrittsfrist reicht es aus, dass die Verbraucherin bzw. der Verbraucher die Mitteilung über die Ausübung des Rücktrittsrechtes vor Ablauf der Rücktrittsfrist absendet.
